Platzordnung & Hundeordnung


Sehr geehrte Campingfreunde!

Herzlich willkommen und einen erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz. Wir wollen versuchen, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Bitte, unterstützen Sie unsere Bemühungen und beachten Sie nachstehende Platzordnung.

Unser Campingpark befindet sich inmitten eines Landschaftsschutzgebietes am Naherholungsgebiet „Die Haard“. Deshalb ist ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich. Über die Platzordnung hinaus gelten die für das Campen, Bauen,.. gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. die Camping- und Wochenendplatz-Verordnung NRW.

Ruhe(zeiten)

  • Da Campingfreunde bei uns u.a. Erholung suchen, beginnt die Platzruhe um 22.00 Uhr und dauert bis 7.00 Uhr früh.
  • In der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist absolute Ruhe zu halten, auch auf dem Spielplatz..
  • Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge auf dem Campingplatz bewegt werden. Der Schrankenbetrieb bleibt geschlossen.
  • Das Rasenmähen und Werken muss in den vorgenannten Ruhezeiten unterbleiben.
  • Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm, im eigenen Interesse, grundsätzlich zu unterlassen. Alle Lärmbelästigungen, insbesondere durch Musikinstrumente, Rundfunkgeräte, Kraftfahrzeuge, Schreien und lautes Singen müssen unterbleiben.

 Fahrzeuge

  • Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten, aus diesem Grund ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf den hierfür vorgesehenen Wegen nur im Schritt-Tempo (5km/h) erlaubt. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb des Campingplatzes ist nur zur An- und Abfahrt gestattet.
  • Die Kraftfahrzeuge der Parzellenpächter sind auf der gepachteten Parzelle abzustellen.
  • Besucher parken ihre Fahrzeuge grundsätzlich auf dem hierfür vorgesehenen Parkplatz.
  • Auf allen Wegen herrscht Parkverbot. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
  • Reparaturen, Wartungen und Waschen von Kraftfahrzeugen sind nicht gestattet.

 Baumaßnahmen

  • Baumaßnahmen -gleich welcher Art- bedürfen der Zustimmung des Campingplatzbetreibers. Nicht Genehmigtes muss grund?sätzlich wieder abgerissen werden.
  • Aus Gründen der Versorgungssicherheit dürfen Erdarbeiten nur bis zu einer Tiefe von 40cm durchgeführt werden.
  • Oberflächenwasser, Dachflächenentwässerungen und Drainagen dürfen im Interesse aller nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Ansonsten müssten die Mehrkosten für Abwassergebühren auf alle umgelegt werden.
  • Untersagt ist das Verändern der gepachteten Grundstücke und Errichten fester Anbauten.
  • Das Beheizen der Unterkünfte kann aus technischen Gründen nicht aus dem Stromversorgungsnetz erfolgen.
  • Überdächer zum Schutz des Wohnwagens vor Verunreinigungen müssen handelsüblich sein.
  • Um ein optisch schönes Bild zu erhalten, sollen Hecken eine max. Höhe von 1,8m nicht überschreiten.
  • Des Weiteren dürfen grundsätzlich aus lärmtechnischen Gründen nur noch Schrauben und keine Nägel mehr verwendet werden.

 Tiere / Hunde

  • Für unsere Hundebesitzer gilt als Ergänzung zur Platzordnung unsere gesonderte Hundeordnung.
  • Hundebesitzer entsorgen die Exkremente ihrer Hunde bitte in unseren eigens dafür aufgestellten Hundetoiletten (grün).
  • Die Ponys in unserem „Streichelzoo“ sind nicht zum Reiten gedacht, Fütterungen bitte vorher Anfragen - Kolik-Gefahr!

 Müll(entsorgung) und Sauberkeit

  • Für Abfälle aller Art sind die ausschließlich hierfür bereitgestellten Abfallbehälter der richtige Platz. Bitte trennen Sie Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas, grüner Punkt) vom Restmüll. Hierfür sind separate Behälter aufgestellt.
  • Es werden nur solche Abfälle transportiert, die durch den normalen Campingaufenthalt der Anlieger verursacht werden. Baureste z.B. Bauschutt und Holz sind auf eigene Kosten an der Deponie oder einer Annahmestelle zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns besondere Maßnahmen vor.
  • Sperrmüll kann nur zu den im Aushang bekannt gegebenen Terminen befördert werden (zurzeit noch einmal im Jahr unentgeltlich)
  • Die Muldenkipper sind nur für die Aufnahme von Gras und Erde bestimmt. Äste können auf dem Anhänger entsorgt werden.
  • Auf Sauberkeit legen Sie sicher so viel Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie selber gerne vorfinden würden.
  • Verwenden Sie bitte in Ihren Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen nur handelsübliche Produkte mit dem Umweltzeichen „umweltverträgliche Sanitärzusätze“. Somit kann die Funktionsfähigkeit der biologischen Kläranlagen sichergestellt werden.

 (Ver)kauf und Gewerbe

  • Eigenmächtiger Verkauf bzw. Weitergabe des Stellplatzes bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Campingplatzeigentümers.
  • Händler und Personen, die auf dem Campingplatz oder von dem Platz aus ein Gewerbe ausüben wollen, haben nur Zutritt mit unserer Genehmigung. Unseren Campern ist das Ausüben eines Gewerbes nicht gestattet.
  • Grundsätzlich dürfen Wohnwagen über 25 Jahre nicht auf dem Platz weiterverkauft werden. Diese sind zu entsorgen.

 Recht und Ordnung

  • Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht jeden Benutzers des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten.
  • Das Betreten, Durchfahren und Durchlaufen fremder Parzellen sowie der nicht zum Campingbereich gehörenden Grundstücke ist grundsätzlich untersagt.
  • Fremden ist das Betreten des Campingplatzes nur gegen vorherige Anmeldung bei der Platzverwaltung gestattet.
  • Die Pflege und Instandhaltung der Parzellen sowie der anteiligen Zufahrtswege ist Angelegenheit der Parzellenpächter. Vor jeder Abreise muss vollständige Ordnung hergestellt werden. Öftere Beanstandungen (die nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden brauchen) führen zur Auflösung des Pachtverhältnisses.
  • Die Toiletten und Duschräume dürfen von Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung erwachsener Personen benutzt werden.
  • Anpflanzungen gehen in das Allgemeingut des Campingplatzes über.
  • Als Betreiber einer Flüssiggasanlage sind Sie verpflichtet, diese im 2-jährigen Turnus auf ihre Betriebssicherheit überprüfen zu lassen.
  • Spielplatz - Das Benutzen des Spielplatzes bzw. der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
  • Sichtbares Trocknen von Wäsche auf gespannten Leinen ist unerwünscht. Trockner stehen im Sanitärgebäude zur Verfügung.
  • Offenes Feuer ist untersagt. Das Grillen mit Rauchentwicklung und die dadurch entstehende Belästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden.
  • Der Dauerplatzmieter ist zu seiner eigenen Sicherheit verpflichtet, auf dem Standplatz einen eigenen Feuerlöscher bereit zu halten. Dieser ist jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
  • Geleistete Zahlungen gelten als Vergütung für bereits entstandene Kosten. Eine Rückforderung dieser Beträge kann zu keiner Zeit erfolgen.
  • Die Platzverwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h., sie kann ohne Angabe von Gründen die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder im Interesse anderer Campinggäste erforderlich erscheint.

 Haftung

  • Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingparks nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder des Camping?personals nachgewiesen werden kann.
  • Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorrädern, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen.
  • Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden anderer Campinggäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen.
  • Für Verluste von Geld und Wertsachen, sowie anderer Gegenstände haftet der Campingpark nicht.
  • Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden.
  • Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für den Besucher verantwortlich.
  • Streichelzoo - keine Haftung bei unerlaubtem Betreten der eingezäunten Wiese oder Füttern der Tiere.
  • Grundsatz: "Eltern haften für ihre Kinder" 

Die jeweils aktuell gültige Platzordnung hängt im Schaukasten im Eingangsbereich aus.

 Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt



Sehr geehrte Campingfreunde und Hundehalter!
Nachstehende Punkte ergänzen die jeweils gültige Platzordnung und werden zu deren Bestandteil.

Gäste mit Hunden sind auf dem Gelände unseres Campingparks gern gesehen.
Im Interesse aller Gäste müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.

  • Leinen sie Ihren Hund auf dem Campinggelände bitte stets an (längstens ca. 3m). In den Wäldern ist das Waldgesetz des Landes NRW zu beachten. Ihr Hund muss ein Halsband mit dem Namen und der Anschrift (oder Telefonnummer oder Platznummer) des Halters oder eine Hundemarke tragen.
  • Benutzen Sie zum Ausführen Ihres Hundes die an den Campingpark angrenzenden Wald- und Freiflächen. Dort kann Ihr Tier an den Randbereichen sein Geschäft verrichten. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass mittels Tüte der Hundekot unverzüglich entfernt und in einem unserer Müllbehälter (Restmüll) entsorgt wird. Gerne stehen Ihnen unsere grünen „Hundetoiletten-Spender“ zur Verfügung.
  • Die Sanitäranlagen sind (an und für sich eine Selbstverständlichkeit) für Hunde gesperrt.
  • Der Hund darf auf der Parzelle nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden.
  • „Gefährliche Hunde“ entsprechend des Landeshundegesetzes-NRW, die nach der Verordnung nur mit Maulkörben in der Öffentlichkeit bewegt werden dürfen und Spiel- und Erholungsflächen fernbleiben müssen, sind unserer Meinung nach für einen Campingaufenthalt nicht geeignet und werden deshalb von uns auch mit Rücksicht auf die anderen Gäste grundsätzlich nicht geduldet.
  • Das gleiche gilt für Jagd, Treib- und Wachhunde bzw. Hunde mit überdurchschnittlicher Größe (mehr als 40cm Schulterhöhe), Bellfreudigkeit bzw. Revierverteidigungsverhalten. So darf z.B. auf einem Campingplatz ein Hund nicht jedes Mal anschlagen, wenn ein anderer Gast oder Gast mit Hund auf dem Weg an der Parzelle vorbeikommt.
  • Wir behalten uns das Mitbringen von Hunden in jedem Einzelfall vor und behalten uns ebenfalls vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen, sofern z.B. Beschwerden anderer Gäste auftreten.
  • Platzhalter sind dafür verantwortlich, dass die Hunde ihrer Besucher ordnungsgemäß gehalten werden.


Haard-Camping * Camping- und Wochenendpark * Familie Weber